Hier finden Sie die Antworten zu Ihren Fragen
Es kann immer wieder vorkommen, dass Material angeliefert wird, aber der Auftrag dazu fehlt.
Das kann verschiedene Gründe haben.
Der Übernehmer des Materials hat dann die Möglichkeit einen Auftrag selbstständig zu erfassen.
In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen, dass gleich bei Übernahme des Materials kontrolliert wird, ob der Transporteur/Frächter auch der Vertragspartner (in diesem Fall mit der ARA AG) und der „Auftragseigentümer“ ist.
Sollte der Transporteur selbst auch der Vertragspartner sein, so können Sie die entsprechenden Eingaben im Auftrag erledigen und müssen auf nichts weiter achten.
Sollte allerdings der Transporteur als Subfrächter agieren, ist in diesem Fall der echte Vertragspartner als Streckenmeister (administrative Rolle) einzutragen.
So wird sichergestellt, dass der Auftrag auch an den eigentlichen „Auftragseigentümer“ geschickt wird und jede Änderung dazu erhält.
HINWEIS: Sollten Sie über keinerlei Informationen über diesen Geschäftsfall verfügen und der Transporteur/Frächter kann Ihnen ebenfalls keine geben, so müssen Sie beim Übergeber des Materials direkt nachfragen und können diesen Auftrag nicht sofort erstellen.
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