DIGIDO SCHNITTSTELLE: DIWASS

05.08.2026

Die Verordnung (EU) 2024/1157 ist die neue Zentrale EU-Abfallverbringungsverordnung. Sie regelt umfassend und einheitlich, wie Abfälle innerhalb der EU, in die EU hinein, aus der EU hinaus und durch die EU hindurch verbracht werden dürfen. Gleichzeitig ersetzt sie die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vollständig.

Ein Teil dieser Verordnung verpflichtet zur Digitalisierung. Das bedeutet, dass alle Verfahren der Abfallverbringung elektronisch, über das Digital Waste Shipment System (DIWASS) abgewickelt werden müssen.

Die DIWASS-Schnittstelle wird für die elektronische Übermittlung aller relevanten Dokumente die laut Abfallverbringungsverordnung notwendig sind, verwendet. Über diese Schnittstelle müssen u.a. folgende Dokumente übermittelt werden:

  • Notifizierungsantrag und Genehmigung
  • Begleitformular (Anhang VII)
  • Bescheinigung übber Verwertung oder Beseitigung
  • Sonstige verbringungsrelevante Dokumente
  • Papierbasierte Übermittlungen sind künftig die Ausnahme.

Österreich hat, wie andere Länder auch, eine nationale Lösung. Unternehmer mit Sitz in Österreich dürfen DIWASS nicht direkt verwenden. Alle Aufträge, die im Rahmen einer Notifizierung durchgeführt werden, müssen über die Anwendung eVerbringung am EDM-Portal direkt oder über die Schnittstelle WasteX EU digital gemeldet werden. eVerbringung kommuniziert in der Folge über DIWASS mit der EU-Plattform.

DiGiDO verfolgt das Ziel, seinen Kunden geeignete Schnittstellen zu den jeweils notwendigen Plattformen bereitzustellen.